Der Wahlarzt
Als Wahlärztin habe ich die Möglichkeit einer sehr individuellen und umfassenden Behandlung ohne Zeitdruck.
Allerdings stehe ich in keinem Vertragsverhältnis zu einer Krankenkasse, sodass eine direkte Abrechnung nicht möglich ist.
Sie erhalten im Anschluss an die Konsultation eine Honorarnote mit Auflistung aller medizinischen Leistungen. Die Höhe des Honorars orientiert sich am medizinischen und zeitlichen Aufwand. Den Betrag können Sie per Barzahlung, mit Bankomat oder durch Überweisung begleichen und die Rechnung mit Zahlungsbestätigung anschließend bei Ihrer zuständigen Kasse einreichen. Sie bekommen (abhängig von der Krankenkasse, der Häufigkeit Ihrer Arztbesuche und der Art und Anzahl der in Anspruch genommenen ärztlichen Leistungen) das gesamte Honorar (bei Vorliegen einer Privatarztversicherung) oder einen Teil der Kosten (gesetzliche Krankenversicherung) rückerstattet.
Um Ihnen den Vorgang der Einreichung zu erleichtern, erhalten Sie von mir zusätzlich ein Formular, welches Sie nach Ergänzung Ihrer persönlichen Daten zusammen mit der Honorarnote und der Zahlungsbestätigung an Ihre Krankenkasse senden können (Abteilung Wahlarztverrechnung).
Ein Wahlarzt steht nicht im Vertragsverhältnis mit einer Krankenkasse, wodurch die Möglichkeiten einer sehr individuellen und umfassenden Behandlung gegeben werden.
Als Patientin profitieren Sie dadurch vielfach: