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Krebsabstrich

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Zur gynäkologischen Krebsvorsorge ist es nötig, einen Zellabstrich des Muttermundes vorzunehmen. Das Zellmaterial wird mit einer kleinen Bürste entnommen, auf ein Glasplättchen (Objektträger) aufgetragen und fixiert. Im Labor wird es mikroskopisch untersucht.

Mögliche Veränderungen der Zellen werden in 5 Gruppen unterteilt:

  • (PAP I und) PAP II: normaler Befund- Kontrolle im Rahmen der nächsten Routine-Kontrolle nach 6-12 Monaten
  • PAP III und PAP IIID: erste Auffälligkeiten; Abstrichkontrolle, genaue Untersuchung unter mikroskopischer Vergrößerung (Kolposkopie), Biopsie (Entnahme von einem kleinen Gewebestück) und ggf. HPV-Typisierung im Abstand von 3 Monaten erforderlich
  • PAP IV und PAP V: verdächtiger Befund; weiterführende Untersuchungen und operativer Eingriff nötig
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